Die Anlaufstelle für den
27/06/2023 – Die Tarifpartner übergeben der Organisation ambulante Arztarife (OAAT) die Version TARDOC 1.3.2. Diese beinhaltet insbesondere weitere Zugeständnisse bezüglich Kostenneutralität, gemäss den Ergebnissen der Vorkonsultation des BAG sowie Korrekturen am Tarif. Die wichtigste materielle Anpassung am Tarif ist die Streichung der Vorhalteleistung für den Spitalnotfall. curafutura und FMH folgen damit der Forderung der Vorkonsultation, gemäss welcher die Leistung ohne Mehrkosten für die Krankenversicherer zu erbringen sei. Die Finanzierung der Leistung bleibt damit in der Verantwortung der Kantone.
19/06/2023 – Das BAG stellt den Tarifpartnern die Ergebnisse der Vorkonsultation des TARDOC 1.3.1 zu. Dieses enthält präzisierende Forderungen betreffs Kostenneutralität und langfristiges Monitoring. Zu den gemäss Schreiben des Gesamtbundesrats vom Juni 2022 durch die ats-tms AG eingereichten Weiterentwicklungskonzepten folgen keine weiteren Forderungen seitens des BAG.
17/02/2023 – Die Tarifpartner FMH und curafutura haben die finale Version des neuen Arzttarifs TARDOC an die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) übermittelt (zur Medienmitteilung). Die neue Version (V1.3.1) enthält die vom Bundesrat geforderte Anpassung der Kostenneutralität und die Konzepte zur Weiterentwicklung des TARDOC nach dessen Inkrafttreten. Damit ist der Einzelleistungstarif TARDOC bereit, um spätestens im 2. Semester 2023 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht zu werden.
15/11/2022 – Die Tarifpartner der ats-tms AG haben gemeinsam mit H+ und santésuisse die Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) gegründet (zur Medienmitteilung des Kantons Bern). Die beteiligten Tarifpartner haben vereinbart, den TARDOC und die ambulanten Pauschalen im nächsten Jahr gemeinsam beim Bundesrat zur Genehmigung einzureichen (Vereinbarung herunterladen [PDF]).
03/06/2022 – Die Tarifpartner reagieren mit Unverständnis auf die Nicht-Genehmigung des TARDOC durch den Bundesrat (zur Medienmitteilung)
Zugang zur aktuellen Tarifstruktur
TARDOC 1.3.2 in MS Access
Die aktuelle Version des Tarifs TARDOC 1.3.2 als MS Access Datei herunterladen.
TARDOC 1.3.2 in MS Excel
Die aktuelle Version des Tarifs TARDOC 1.3.2 als MS Excel Datei herunterladen.
FAQ – Häufige Fragen zum TARDOC
Was ist der TARDOC?
Der TARDOC ist die Schweizer Tarifstruktur für ambulante, ärztliche Leistungen im Spital und der freien Praxis, welche 2023 den TARMED ablösen soll. Sie umfasst 2626 Tarifpositionen, die sich auf 11 Hauptkapitel, 74 thematische Kapitel und 323 Unterkapitel verteilen. Jede Tarifposition weist eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten auf. Diese bestimmen – gemeinsam mit dem «External Factor» und dem Taxpunktwert, welcher zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt wird – den Frankenbetrag, der ein Leistungserbringer für diagnostische und therapeutische Leistungen verlangen darf.
Wer hat den TARDOC entwickelt?
Der TARDOC wurde durch die Tariforganisation ats-tms AG entwickelt. Die Organisation wurde ursprünglich von curafutura, FMH, H+ und der MTK gegründet. H+ ist nach Verabschiedung der finalen Leistungsstruktur im September 2018 aus der Gesellschaft ats-tms AG ausgetreten. Die verbliebenen Partner haben den neuen Tarif am 12. Juli 2019 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.
Weshalb braucht es den TARDOC?
Die Einreichung des TARDOC zieht einen Schlussstrich unter die jahrelange Blockade im ambulanten Tarifierungswesen. Der heute geltende «TARMED» beruht auf einem Kostenmodell aus den 1990er Jahren, weshalb eine Revision der gesamten Struktur dringend nötig ist. Weil gewisse Eingriffe viel weniger Zeit benötigen als bei der Einführung des Tarmed im Jahr 2004, werden sie zu hoch vergütet. Für andere gibt es zu wenig Geld. Der TARDOC nimmt eine Neubewertung aller Arztleistungen vor und bildet den aktuellen Stand des ambulanten Leistungsspektrums ab.
Ab wann gilt der TARDOC?
Der TARDOC gilt voraussichtlich schweizweit für die Abrechnung gegenüber Unfall-/Militär-/Invaliden- und Krankenversicherern per 1.1.2023. Der Aufforderung des Gesamtbundesrats folgend haben die Gesellschafter der ats-tms am 20.12.2021 eine überarbeitete Tarifversion (TARDOC 1.3) nachgereicht. Darin haben sie die wesentlichen Forderungen des Bundesrats umgesetzt. Der definitive Entscheid über die Einführung des Tarifs wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 fallen.