Anerkennungs- und Deklarationssparten
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Aus dem Spartenkonzept
Die Anerkennungskriterien können sich nebst den Anforderungen an die Qualität und Patientensicherheit auch an den betriebswirtschaftlichen Eckwerten der Sparte orientieren. Die Parameter der Spartenberechnung
stellen immer eine Durchschnittsbetrachtung der realen Leistungserbringung dar und gelten nicht automatisch als Mindestanforderung für die Anerkennungskriterien. Die Mindestanforderungen für die Anerkennungssparten sind in den nachfolgenden Beilagen geregelt.
Für alle Anerkennungskriterien wird festgelegt, ob sie unmittelbar oder nur mittelbar für Qualität und Patientensicherheit relevant sind. Diese Zuteilung ist für das Überprüfungsverfahren relevant.