Arzttarif Schweiz
Hinweise
Hinweise zu den Anerkennungs- und Deklarationssparten
- In grossen Institutionen kann durch Anklicken von «erweiterte Rechte» ein sogenannter Super-User beantragt werden, der seinerseits Personen berechtigt.
- Besitzstandswahrungen sind nur für TARDOC-Tarifziffern notwendig, für die Sie nicht die erforderlichen Weiterbildungstitel besitzen.
- Für Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle ats-tms AG.
Zeitspanne der Antragstellung
- Frühestens 6 Monate vor Einführung von TARDOC.
- Anerkennungssparten können jederzeit auch nach Einführung von TARDOC beantragt werden. Die Abrechnung in der beantragten Sparte ist erst nach Anerkennung möglich.
Vorbereitungen für einen effizienten Anerkennungsprozess
- Stellen Sie sicher, dass Sie eine HIN, myFMH eID oder SwissID-Identität besitzen, mit der Sie sich bei LegiData anmelden können
- Scannen Sie ein Dokument ein, mit dem Sie Ihre Legitimation für das Beantragen von Anerkennungssparten aufzeigen können. Auf diesem Dokument muss die GLN des Leistungserbringers (Arztpraxis, Spital) und dessen Adresse gut sichtbar sein. Es dürfen keine Patientendaten erkennbar sein. Empfohlen werden eine Betriebsbewilligung oder eine Praxisbewilligung. Beim erstmaligen Aufruf werden Sie dieses Dokument hochladen und es wird dann von der Geschäftsstelle ats-tms AG aus ein Brief mit Prüfcode an die angegebene Adresse auf dem Dokument geschickt. Allenfalls müssen Sie den Briefempfänger bitten, Ihnen den Brief auszuhändigen, damit Sie den Registrierungsprozess abschliessen können.
- Halten Sie alle Unterlagen bereit, die Sie für den Anerkennungsprozess benötigen. Es geht insbesondere um Baupläne und Zertifikate. Im Anerkennungsprozess werden Sie aufgefordert werden, diese hochzuladen.