Arzttarif Schweiz
Antragsverfahren Tarifinterpretation
Bei Unklarheiten über die Anwendung des Tarifs haben die Tarifanwender die Möglichkeit, einen Interpretationsantrag über die Plattform «applix» einzureichen.
Antragsberechtigt sind Leistungserbringer, Kostenträger sowie deren Verbände. Die Interpretationskommission (IK) TARDOC beurteilt den Antrag und nimmt bei Bedarf eine Präzisierung vor.
Die Feststellungen zum Tarif werden auf der Webseite publiziert.