Arzttarif Schweiz

Besitzstände

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Aus dem Dignitätskonzept

1. Ein Besitzstand berechtigt die Ärztin/den Arzt zur Anwendung und Abrechnung von TARDOC Leistungspositionen, die sie/er fachlich eigenverantwortlich während mindestens dreier Jahre vor Inkraftsetzung der TARDOC-Tarifstruktur regelmässig und qualitativ unbeanstandet erbracht und abgerechnet hat, über deren Weiterbildungstitel sie/er jedoch nicht verfügt.
2. Die Ärztin/der Arzt deklariert gegenüber der Geschäftsstelle ats-tms AG die Leistungspositionen, für sie/die er den Besitzstand beansprucht. Mit der erstmaligen Deklaration ist der Besitzstand ab Inkrafttreten des Tarifs TARDOC für drei Jahre gültig und muss innerhalb dieser drei Jahre gemäss Ziffer 1.3.1 validiert werden. Ansonsten fällt der Besitzstand unwiderruflich dahin.

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Wichtige Hinweise