Arzttarif Schweiz

Hinweise

Hinweise zur Besitzstandswahrung

  1. Eine Besitzstandswahrung kann auf höchstens sechs Jahre nach Inkrafttreten von TARDOC verlängert werden. Sie müssen dazu die erforderlichen Dokumente hochladen.
  2. Besitzstandswahrungen sind nur für TARDOC-Tarifziffern notwendig, für die Sie nicht die erforderlichen Weiterbildungstitel besitzen.
  3. Für Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle ats-tms AG.

Zeitspanne der Antragstellung

  • 6 Monate bis 4 Wochen vor Einführung von TARDOC.
  • Nach Einführung von TARDOC werden keine Anträge auf Besitzstandswahrungen mehr entgegengenommen.

Vorbereitungen für einen effizienten Anerkennungsprozess

  1. Stellen Sie sicher, dass Sie eine HIN, myFMH eID oder SwissID-Identität besitzen, mit der Sie sich bei LegiData anmelden können.
  2. Überprüfen Sie Ihre persönliche (natürliche Person) GLN. Idealerweise ist diese bereits bei HIN hinterlegt. Wenn noch keine persönliche GLN hinterlegt ist, müssen Sie beim ersten Gebrauch von LegiData Ihren Arztausweis (Vorder- und Rückseite) hochladen und erhalten dann einen Prüfcode, der eingegeben werden muss.
  3. Ein Besitzstand wird auf eine bestimmte TARDOC-Tarifziffer anerkannt. Machen Sie sich mit TARDOC vertraut und definieren Sie die zu anerkennende TARDOC-Tarifziffer. In LegiData können zu bestimmten Vorgänger Tarifziffern in TARMED die neu gültigen TARDOC-Tarifziffern gefunden werden – und umgekehrt.
  4. Für den Anerkennungsprozess müssen 15 TARMED-Rechnungen mit den Vorgänger-Tarifziffern in guter Scanqualität hochgeladen werden. Alle Patientenangaben müssen anonymisiert werden. Es dürfen keine besonders schützenswerten Daten in LegiData hochgeladen werden. Für die letzten drei Jahre vor Einführung müssen jeweils 5 Rechnungen bereitgestellt werden. Zum Anonymisieren können die Patientendaten mit einem weissen Korrekturroller überschrieben werden. Elektronisch ist das mit dem lokal zu installierenden Werkzeugkasten von pdf24.org möglich.