Die Anlaufstelle für den
Hinweis – Die ats-tms AG wurde per 01.01.2024 in die nationale Organisation für den ambulanten Arzttarif OAAT AG überführt. Aktuelle Informationen zum Tarif finden Sie unter https://oaat-otma.ch/. Informationen zur Tarifentwicklung vor dem 01.01.2024 finden Sie auf dieser Webseite unter Aktuelles/Meilensteine.
Zugang zur aktuellen Tarifstruktur
TARDOC 1.3.2 in MS Access
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FAQ – Häufige Fragen zum TARDOC
Was ist der TARDOC?
Der TARDOC ist die Schweizer Tarifstruktur für ambulante, ärztliche Leistungen im Spital und der freien Praxis, welche 2023 den TARMED ablösen soll. Sie umfasst 2626 Tarifpositionen, die sich auf 11 Hauptkapitel, 74 thematische Kapitel und 323 Unterkapitel verteilen. Jede Tarifposition weist eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten auf. Diese bestimmen – gemeinsam mit dem «External Factor» und dem Taxpunktwert, welcher zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt wird – den Frankenbetrag, der ein Leistungserbringer für diagnostische und therapeutische Leistungen verlangen darf.
Wer hat den TARDOC entwickelt?
Der TARDOC wurde durch die Tariforganisation ats-tms AG entwickelt. Die Organisation wurde ursprünglich von curafutura, FMH, H+ und der MTK gegründet. H+ ist nach Verabschiedung der finalen Leistungsstruktur im September 2018 aus der Gesellschaft ats-tms AG ausgetreten. Die verbliebenen Partner haben den neuen Tarif am 12. Juli 2019 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.
Weshalb braucht es den TARDOC?
Die Einreichung des TARDOC zieht einen Schlussstrich unter die jahrelange Blockade im ambulanten Tarifierungswesen. Der heute geltende «TARMED» beruht auf einem Kostenmodell aus den 1990er Jahren, weshalb eine Revision der gesamten Struktur dringend nötig ist. Weil gewisse Eingriffe viel weniger Zeit benötigen als bei der Einführung des Tarmed im Jahr 2004, werden sie zu hoch vergütet. Für andere gibt es zu wenig Geld. Der TARDOC nimmt eine Neubewertung aller Arztleistungen vor und bildet den aktuellen Stand des ambulanten Leistungsspektrums ab.
Ab wann gilt der TARDOC?
Der TARDOC gilt voraussichtlich schweizweit für die Abrechnung gegenüber Unfall-/Militär-/Invaliden- und Krankenversicherern per 1.1.2023. Der Aufforderung des Gesamtbundesrats folgend haben die Gesellschafter der ats-tms am 20.12.2021 eine überarbeitete Tarifversion (TARDOC 1.3) nachgereicht. Darin haben sie die wesentlichen Forderungen des Bundesrats umgesetzt. Der definitive Entscheid über die Einführung des Tarifs wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 fallen.