Die Meilensteine der Tarifeinführung

Übergabe der Version 1.3.2 an die OAAT
Die Tarifpartner übergeben der Organisation ambulante Arztarife (OAAT) die Version TARDOC 1.3.2. Diese beinhaltet insbesondere weitere Zugeständnisse bezüglich Kostenneutralität, gemäss den Ergebnissen der Vorkonsultation des BAG sowie Korrekturen am Tarif. Die wichtigste materielle Anpassung am Tarif ist die Streichung der Vorhalteleistung für den Spitalnotfall. curafutura und FMH folgen damit der Forderung der Vorkonsultation, gemäss welcher die Leistung ohne Mehrkosten für die Krankenversicherer zu erbringen sei. Die Finanzierung der Leistung bleibt damit in der Verantwortung der Kantone.
Vorkonsultation des TARDOC 1.3.1
Das BAG stellt den Tarifpartnern die Ergebnisse der Vorkonsultation des TARDOC 1.3.1 zu. Dieses enthält präzisierende Forderungen betreffs Kostenneutralität und langfristiges Monitoring. Zu den gemäss Schreiben des Gesamtbundesrats vom Juni 2022 durch die ats-tms AG eingereichten Weiterentwicklungskonzepten folgen keine weiteren Forderungen seitens des BAG.
Die finale Version des TARDOC an die OAAT übermittelt
Die Tarifpartner FMH und curafutura haben die finale Version des neuen Arzttarifs TARDOC an die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) übermittelt (zur Medienmitteilung). Die neue Version (V1.3.1) enthält die vom Bundesrat geforderte Anpassung der Kostenneutralität und die Konzepte zur Weiterentwicklung des TARDOC nach dessen Inkrafttreten. Damit ist der Einzelleistungstarif TARDOC bereit, um spätestens im 2. Semester 2023 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht zu werden.
Gründung der OAAT ist erfolgt
Die im Juni 2022 angekündigte Gründung der neuen Tariforganisation im ambulanten ärztlichen Bereich konnte am 15. November 2022 vollzogen werden. Die Partnerorganisationen FMH, H+, santésuisse, curafutura und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) haben sich zur Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) zusammengeschlossen (zur Medienmitteilung).
(Noch) keine Genehmigung durch den Bundesrat
Der Gesamtbundesrat hat sich nach 2021 zum zweiten Mal mit dem TARDOC-Gesuch beschäftigt und die Tarifversion 1.3 nicht genehmigt. Der Bundesrat hat den Einsatz der Tarifpartner gewürdigt und zwei Bedingungen formuliert, bei deren Erfüllung er den TARDOC genehmigen wird (Link zum Brief des Bundesrats). Gleichzeitig fordert er alle Tarifpartner dazu auf, die Entwicklung des TARDOC künftig im Rahmen der neuen nationalen Tariforganisation fortzusetzen.
Nachreichung Dezember 2021
Die Tarifpartner curafutura und FMH reichen eine überarbeitete und finale Version TARDOC 1.3 beim Bundesrat ein. Die wichtigsten Anpassungen betreffen die Verlängerung der Kostenneutralität, Vereinfachungen im Tarif und die Erhöhung der Transparenz. H+ und santésuisse wurden zur Mitarbeit bei der Überarbeitung eingeladen, haben sich aber nur am Rande eingebracht.
Zwischenentscheid Bundesrat
Zum ersten Mal befasst sich der Gesamtbundesrat mit dem Gesuch. Er teilt den Tarifpartnern mit, dass er den TARDOC noch nicht genehmigt. Er fordert sie zudem auf, bis Ende 2021 möglichst gemeinsam Verbesserungen einzureichen. Damit gibt er den abseitsstehenden Tarifpartnern eine weitere Chance, sich an der Revision des Arzttarifs zu beteiligen, ohne dass er einer Partei ein Vetorecht einräumt.
TARDOC 1.2
Die Gesellschafter haben ihre Antworten auf den Prüfbericht des BAG in einer Stellungnahme zusammengefasst und den Tarif in einer überarbeiteten Version (TARDOC 1.2) nachgereicht.
Prüfbericht
Das BAG hat den Tarifpartnern ein Positionspapier zum Genehmigungsantrag zugestellt (Prüfbericht). Die Geschäftsstelle steht in der Verantwortung, gemeinsam mit den Gesellschaftern eine Stellungnahme zum Prüfbericht zu verfassen.
Weiterentwicklungen
Der VR der ats-tms AG hat sich eingehend mit dem Thema ambulante Pauschalen (Einzelleistungstarif als Kern, komplementär Einbau von Pauschalen in den Tardoc) auseinandergesetzt und die Themenblöcke definiert, welche im Rahmen einer Projektorganisation bearbeitet werden sollen.
Weiterer Unterstützer
Die Gesellschafter reichen den Tarif ein zweites Mal für den KVG-Bereich beim Bundesrat ein: sie haben mit SWICA einen grossen Versicherer für das Projekt gewonnen, der den neuen Tarif unterstützt. Damit deckt der neue Tarif eine Mehrheit der KVG-Versicherten ab. Und die Vertragspartner einigen sich auf die Modalitäten zur kostenneutralen Einführung des Tarifs.
Stellungnahme des BAG
Das BAG weist in seiner schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass zwei formelle Anforderungen für ein Tarifgenehmigungsgesuch nicht erfüllt seien:
(1) Das Gesetz fordert, dass die einreichenden Versicherer mehr als die Hälfte der KVG-Versicherten repräsentieren.
(2) Gemäss Art. 59c Abs 1 lit. C KVV muss der Tarif kostenneutral eingeführt werden. Die einreichenden Partner konnten sich aber noch nicht einigen, wie sie die Kostenneutralität erreichen wollen.
Erste Einreichung beim Bundesrat
Der Tarif wird von curafutura und FMH zum ersten Mal beim Bundesrat eingereicht.