Arzttarif Schweiz
Tarifrevision als Daueraufgabe
Permanente Weiterentwicklung des Tarifs
Das Tarifierungsbüro der ats-tms AG ist Garant dafür, dass der Tarif permanent weiterentwickelt wird.
Dabei verfolgt die Weiterentwicklung verschiedene Ziele:
- Abbilden neuer Entwicklungen in der Medizin
- Anpassung der Modellparameter an die reale Entwicklung
- Berücksichtigung politischer Forderungen
- Vereinfachungen in der Anwendung
- Verbesserung der Konsistenz und Übersichtlichkeit des Aufbaus
Revisionsschwerpunkte 2022
- Piloterhebungen: Um die Methoden zu testen, welche für die Erhebung von Leistungszeiten (Minutagen) infrage kommen, werden Piloterhebungen bei verschiedenen Leistungserbringern durchgeführt. Berücksichtigt werden sowohl klinische und gerätegestützte Untersuchungen als auch Leistungen im Operationssaal und Leistungen ohne Patientenkontakt.
- Evaluation nichtärztliche Überwachung: Die nichtärztliche Überwachung wurde im TARMED nicht kostendeckend vergütet. Entsprechend dürfte das Abrechnungsvolumen durch den TARDOC in diesem Bereich markant steigen. Um zu prüfen, ob der TARDOC die nichtärztliche Überwachung sachgerecht abbildet, sollen die unterschiedlichen Betreuungssituationen und die hinterlegten Personalschlüssel anhand externen Daten validiert werden.
- KOREG-Kostenmodell: Die Berechnung der Spartenkostensätze auf der Grundlage der Rollenden Kostenstudie (RoKo) / NewIndex erfolgt zurzeit durch die Ärztekasse. Die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) wird die Repräsentativität der Datengrundlage sowie die Datenaufbereitung und -bereinigung durch die Ärztekasse als unabhängige Stelle evaluieren.
- Abklärung Leistungspflicht: Die Digitalisierung hat das Potenzial für die zeitversetzte Telemedizin massiv erhöht. Die zeitversetzte Telemedizin zeichnet sich dadurch aus, dass der Leistungserbringer und der Patient nicht gleichzeitig involviert sind erhöht (z.B. bei E-Mails, WhatsApp, Apps usw.). Die ats-tms wird im Auftrag der Gesellschafter bei der Eidgenössischen Kommission für Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) die Leistungspflicht im Bereich der zeitversetzten Telemedizin beurteilen lassen.